Wichtigkeit Baubegleitung

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Wichtigkeit Baubegleitung

Bauplanung, Baustatik, Bauherrenberater, Baumängel, Schulungen, Gutachten
Veröffentlicht von Besecke in Werkvertrag · Samstag 20 Aug 2022
Tags: BaubegleitungBaumangelAbnahme
Die Bedeutung einer unabhängigen unbefangenen Baubegleitung durch einen Bauexperten bei der Bauausführung wird sehr oft unterschätzt.
Gerade dann, wenn man selber keine bautechnische Ausbildung hat und nicht genau beurteilen kann, was die Baufirma ausführt und ob es mangelfrei ist. Jeder kennt den Glaubensatz, dass Theorie und Praxis zweierlei sind. Natürlich sind die Bauzeichnungen und statischen Berechnungen Theorie, ob dies auch so umgesetzt wie z.B. die Stahlbewehrung richtig verlegt wird, die Steinqualität und Beton auch die richtigen sind oder das ausgeführte Detail den anerkannten Regeln entspricht, kann nur ein Bauexperte bewerten und beurteilen.

Die von uns geschilderte Baubegleitung ist abzugrenzen von der Bauüberwachung eines planenden und ausschreibenden Architekten, welcher z.B. nach der Leistungsphase 8 nach HOAI beauftragt wurde und für die richtige Bauausführung nach den Grundsätzen des BGB sowieso vollumfänglich haftet.
Was wir unter Baubegleitung verstehen, ist die unabhängige Bewertung der Bauausführung bei einem Generalunternehmer/Bauträger oder wenn Bauleistungen unter Eigenregie des Auftraggebers nur von Bauunternehmer ausgeführt werden. Dies wäre z.B. bei einem Innenumbau oder einer energetischen Modernisierung der Fall. Nicht vertrauen sollte man aus unserer eigenen Berufserfahrung auf Aussagen von Baubetreuern, welche beim beauftragten Bauträger/Generalunternehmer angestellt sind oder auf "Freunde/Verwandte", welche nicht über eine fundierte bautechnische und baurechtliche Ausbildung verfügen.

Die Qualität der Bauausführung ist nur ein Punkt. Ein weiterer Punkt bei einer Baubegleitung kann auch die Nachtragsbeurteilung bei Baukostenerhöhungen sein, die Anfertigung einer Baudokumentation für eine Beweissicherung oder die marktwirtschaftliche wettbewerbsorientierte Angebotseinholung. Gleichzeitig steht der Baubegleiter bei Baufragen dem Bauherrn, ob bei einem Neubau oder Umbau, auch in baurechtlichen Dingen zur Seite.

Was wir schon so in unserer Baupraxis erleben konnten, sollen die ausgewählten Beispiele aus unseren angefertigten Dokumentationen veranschaulichen. Dabei werden alle Gewerke betrachtet. Besonders sollte man eine Dokumentation von den Bauteilen anfertigen, welche später nicht mehr sichbar sind, z.B. Stahlbewehrung, Fußbodenaufbau, Dachschrägenaufbau usw.
Fassadenaußenputz



WU-Betonausbildung
 
 
Sonstige Baugewerke

  

 

Diese Dokumentationen sind aber auch in anderer Hinsicht sehr wichtig.
Dies betrifft die Durchsetzung von Mängelansprüche im Gewährleistungszeitraum. Nach Abnahme muss der Auftraggeber beweisen und darlegen, dass ein Baumangel bereits bei der Abnahme vorgelegen hat.




Dazu hat der BGH in einem Grundsatzurteil entschieden:

"Der Besteller kann Mängelrechte nach § 634 BGB grundsätzlich erst nach Abnahme des Werks mit Erfolg geltend machen. Der Besteller kann berechtigt sein, Mängelrechte nach § 634 Nr. 2 bis 4 BGB ohne Abnahme geltend zu machen, wenn er nicht mehr die Erfüllung des Vertrags verlangen kann und das Vertragsverhältnis in ein Abrechnungsverhältnis übergegangen ist. Das ist jedenfalls der Fall, wenn der Unternehmer das Werk als fertiggestellt zur Abnahme anbietet und der Besteller nur noch Schadensersatz statt der Leistung in Form des kleinen Schadensersatzes geltend macht oder die Minderung erklärt. Zum anderen stellt die Abnahme auch im Übrigen eine Zäsur dar, da mit ihr die Fälligkeit des Werklohns eintritt (§ 641 Abs. 1 BGB), die Leistungsgefahr auf den Besteller übergeht (§ 644 Abs. 1 Satz 1 BGB) und die Beweislast für das Vorliegen von Mängeln sich umkehrt, soweit kein Vorbehalt nach § 640 Abs. 2 BGB erklärt wird."

Dies betrifft auch, wenn man Gewährleistungsansprüche gegen den planenden und bauleitenden Architekten/Bauingenieur geltend machen will.

Mehr dazu in unserem Online - Seminar (hier) oder in einem Online-Einzelcoaching.

Es macht also durchaus Sinn, einen unabhängigen Baubegleiter/Bauberater zu beauftragen.
Fragen Sie uns. Wir machen Ihnen gerne ein preisgünstiges Angebot und können Sie auch Online via ZOOM im Einzelgespräch beraten.



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