Statik PV im Bestand

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Dipl. Ing. Uwe Besecke LL.M
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Statik PV im Bestand

Bauplanung, Baustatik, Bauherrenberater, Baumängel, Schulungen, Gutachten
Veröffentlicht von Besecke in Bestandsimmobilien · Samstag 05 Aug 2023
Tags: PhotovoltaikanlageStatikIndustriehalleWohngebäude
PV - Anlagen bei Industriebestandsgebäuden

In den jeweiligen Landesbauordnungen ist festgelegt, dass bei Veränderungen von tragenden und nichtragenden Bauteilen die Unbedenklichkeitsbescheinigung eines Statikers einzuholen ist. Wir vertreten dazu die Ansicht, dass die Lasterhöhungen bei alten Bestandsgebäuden dazu ebenfalls zählen, weil bei der damaligen Erstellung des Gebäudes der Statiker diese Lasten nicht bei der Erbauung berücksichtigt hat und auch nicht kannte. Was berücksichtigt wurde, kann man nur aus der alten Bestandsstatik ablesen.
 
Die Wichtigkeit dieses Vergleiches sehen wir in unserer täglichen Praxis bei der Durchsicht von Bestandsstatiken, soweit diese überhaupt noch vorhanden sind.
 
Nicht nur, dass die damalige Statik per Hand gerechnet wurde, weil es noch keine Computer und Software gab, es liegt zusätzlich noch ein Alterungs-/Abnutzungsprozeß bei den Baustoffen wie z.B. bei Holz o.ä. vor.
 
Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass auch zur damaligen Erbauungszeit des Gebäudes auf die Baukosten geachtet wurde und somit keine großen Lastreserven vorhanden sind.
 
Dies betrifft nicht nur Wohngebäude aus den 60-iger bis 90-iger Jahren sondern auch Industriehallen. Bei Wohngebäuden von privaten Gebäudebesitzern, welche sich nicht intensiv mit dem Baurecht der Landesbauordnung auskennen und den Aussagen mancher PV - Installationsfirmen glauben (Tipp: schauen Sie mal in die AGB dieser Firmen), hoffen wir, dass in statischer Hinsicht ohne statischen Nachweis nichts passiert. Da werden schon einmal 15 Paneele auf der Südseite des Dachstuhls installiert, was ca. 350 kg einseitige Zusatzlast für den Dachstuhl einschl. Pfetten- und Stützenableitung auf die Decke über OG sind.
 
Allerdings, verantwortlich für die Standsicherheit des Gebäudes ist rechtlich immer der Eigentümer.
 
In Rahmen unserer langjährigen eigenen Bürotätigkeit haben wir einige Industriehallen mit Stützweiten von 24 m und 6 m Einflußbreite entworfen und statisch berechnet. Wir wissen also ganz genau, welche Lastannahmen in der Regel für kostengünstige Stahlrahmen angenommen und unter welchen Bedingungen die Stahlprofile ausgesucht und eingebaut werden, einschl. Verbindungsmittel und den Fundamenten. Lastannahmen für großflächige PV-Anlagen waren damals nicht Bestandteil bei statischen Berechnungen.
 
Wenn wir heute sehen, dass auf Industriehallen oftmals einseitig auf der Südseite 100 m2 und mehr PV-Anlagen installiert wurden, dann hoffen wir, dass die Eigentumsbesitzer dieser Industriehallen einen Statiker zur Nachrechnung der Stahlrahmenprofile beauftragt haben. Denn, nach unserer Ansicht, neben der kostengünstigen Energiegewinnung spielt die Standsicherheit des Gebäudes zur Sicherheit von Menschenleben eine noch größere Rolle. Kommen jetzt noch zusätzliche Lasten aus Wärmedämmung auf die tragenden Bauteile hinzu, kann schnell die Standsicherheit gefährdet sein.
 
Im Schadensfall wird keiner den Sprüchen glauben, „wir hätten gedacht das hebt noch“ oder „die PV-Firma hat gesagt, dass eine statische Berechnung nicht notwendig ist“. Es soll sogar "Statikexperten" geben, welche nur nach bloßer Inaugenscheinnahme des Dachstuhles erkennen/erklären, dass die Standsicherheit gewährleistet ist. Allerdings nur mündlich und nie schriftlich!
Verantwortlich bleibt der Gebäudeeigentümer (vgl. § 836 ff. BGB).
Die statischen Unterlagen zur Nachrechnung sollten auf Verlangen durch das Bauordnungsamt oder beim Gebäudeverkauf schriftlich vorliegen.
 
Aus diesem Grund empfehlen wir jedem Gebäudebesitzer, auch wenn es Geld kosten sollte, vor Installation einer PV-Anlage oder auch zur Montage umfangreicher Dämmmaßnahmen, einen listengeführten Tragwerksplaner (einzusehen bei den zuständigen Ingenieurkammern) zu beauftragen und eine Nachrechnung vornehmen zu lassen.

Wenn Sie bei Ihrem Gebäude unsicher sind oder weiterführende Fragen haben, dann bieten wir eine Einzelberatung an. Dies ist auf jeden Fall preiswerter als vielleicht ein Schaden in einigen Jahren. Ein Termin kann auch bundesweit via ZOOM gebucht werden.
 
 
 


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